Allgemeine Geschäftsbedingungen – TARA Boxing, TARA Balance und TARA Therapy by TARA Zowa

1. Geltungsbereich und Rangfolge

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote von TARA Zowa, Ziegeleiweg 5, 6048 Horw: Gruppentrainings von TARA Boxing und TARA Balance (Boxen, Yoga, Pilates), Personal Training, Workshops sowie Beratungen von TARA Therapy (Ernährungsberatung, psychologische Beratung, Coaching).

Ergänzend gelten der Trainings- und Mitgliedschaftsvertrag bzw. die Beratungsvereinbarung. Bei Widersprüchen gehen diese Einzelverträge den AGB vor. Personenbezeichnungen in weiblicher Form gelten für alle Geschlechter.

2. Vertragsabschluss und Buchung

Buchungen erfolgen über das Buchungssystem von TARA Zowa (derzeit SportsNow), über die Website oder direkt bei TARA Zowa. Mit der Buchung bzw. dem Kauf kommt ein verbindlicher Vertrag zustande; online abgeschlossene Käufe gelten mit Eingang der Bestellung bei TARA Zowa als abgeschlossen.

Personen unter 18 Jahren benötigen für alle Angebote die Zustimmung und Unterschrift der gesetzlichen Vertretung; diese haftet solidarisch für die Zahlungsverpflichtungen.

Die Kundin teilt Änderungen ihrer Kontaktangaben (Name, Adresse, E-Mail, Telefon) umgehend mit.

3. Preise und Zahlung

Es gelten die bei der Buchung bzw. im Vertrag ausgewiesenen Preise in Schweizer Franken. Preisänderungen gelten nur für neu abgeschlossene Angebote. Aktionen, Rabatte und Sonderkonditionen gelten nur für das jeweilige Angebot und den angegebenen Zeitraum; daraus entsteht kein Anspruch auf gleiche Konditionen bei einem späteren Kauf. Credit-Abos und Personal Trainings sind innert 10 Tagen ab Vertragsabschluss bzw. Rechnungsdatum zu bezahlen. Einzeleintritte und Workshopeintritte werden vor dem Training über das Buchungssystem (SportsNow) in Rechnung gestellt und sind ebenfalls innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Probetrainings werden vor dem Erscheinen per TWINT bezahlt. Rechnungen können per Überweisung, TWINT oder bar bezahlt werden. Für Beratungen von TARA Therapy gelten die Zahlungsfrist und die Mahnregelung der Beratungsvereinbarung.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich die Kundin ohne weitere Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins von 5 % pro Jahr. Mit der ersten Mahnung wird eine Nachfrist von 7 Tagen angesetzt; die erste Mahnung ist kostenlos. Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 30 erhoben. Nach unbenutztem Ablauf der Nachfrist kann TARA Zowa Buchungen sperren und weitere Leistungen verweigern, bis alle offenen Beträge bezahlt sind. Werden bezogene Trainings nicht bezahlt, werden sie zum Einzelpreis nachbelastet; eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. Die Kosten eines Inkassoverfahrens trägt die Kundin; TARA Zowa darf die dafür nötigen Daten an ein Inkassobüro weitergeben. Die Betreibung bleibt vorbehalten. Die Kundin verzichtet auf die Verrechnung mit eigenen Forderungen.

4. Credit-Abos

Credit-Abos berechtigen zum Bezug der gekauften Anzahl Credits für Gruppentrainings innerhalb der Gültigkeitsdauer. Die Gültigkeit beginnt am Kaufdatum; Kauf- und Ablaufdatum sind im Buchungssystem ersichtlich. Pro Trainingseinheit wird ein Credit belastet, bei Teilnahme oder verspäteter Abmeldung.

Nicht eingelöste Credits verfallen mit Ablauf der Gültigkeit ersatzlos und werden nicht rückerstattet. Credit-Abos enden automatisch ohne Kündigung; es gibt keine automatische Verlängerung. Sie sind persönlich und nicht übertragbar. Die blosse Nichtbenutzung berechtigt weder zu einer Reduktion noch zu einer Rückerstattung. Ist eine Rückerstattung vorgesehen, berechnet sich der nicht bezogene Anteil zeitanteilig nach den verbleibenden vollen Monaten der Gültigkeit, höchstens jedoch nach dem Wert der nicht eingelösten Credits.

5. An- und Abmeldung Gruppentraining

Damit jede Teilnehmerin genügend Raum und Aufmerksamkeit erhält, ist die Teilnahme an einem Training nur mit vorgängiger Anmeldung im Buchungssystem möglich. Die Plätze sind beschränkt; die Teilnahme richtet sich nach dem Zeitpunkt der Anmeldung im Buchungssystem. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen; ist ein Training ausgebucht, kann die Kundin ein anderes Training wählen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz, eine bestimmte Stunde oder eine bestimmte Trainerin besteht nicht.

Bei Abmeldung im Buchungssystem bis 6 Stunden vor Trainingsbeginn wird der Credit wieder gutgeschrieben. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen gilt die Einheit als bezogen und der Credit verfällt.

6. Personal Training und TARA Therapy

Individuell vereinbarte Termine für Personal Training und Beratungen sind verbindlich und werden exklusiv reserviert. Für Absagen gilt:

PERSONAL TRAINING · ABSAGE VERRECHNUNG
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bis 2 Wochen vor dem Termin kostenfrei
weniger als 2 Wochen, aber mindestens 24 Stunden vorher 50 % des Preises
weniger als 24 Stunden vorher oder Nichterscheinen 100 % des Preises

TARA THERAPY · ABSAGE VERRECHNUNG
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bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei
weniger als 48, aber mindestens 24 Stunden vorher 50 % des Preises
weniger als 24 Stunden vorher oder Nichterscheinen 100 % des Preises

Krankheit oder Unfall beim Personal Training: Bei Absage vor Terminbeginn mit Arztzeugnis fällt keine Gebühr an; es wird ein Ersatztermin innert 4 Wochen vereinbart. Ohne Arztzeugnis gilt die obige Regelung. Wird der Ersatztermin nicht wahrgenommen oder erscheint die Kundin ohne Absage nicht, sind 100 % des Preises geschuldet.

Massgebend ist der Eingang der schriftlichen Absage (E-Mail oder Nachricht). Bei kurzfristiger Verhinderung, z.B. wegen Krankheit, kann ein Beratungstermin nach Möglichkeit telefonisch oder per Video durchgeführt werden. Bei Verspätung besteht kein Anspruch auf Verlängerung. In begründeten Ausnahmefällen kann TARA Zowa aus Kulanz auf eine Verrechnung verzichten.

7. Probetraining, Einzeleintritte, Workshops und Veranstaltungen

Anmeldungen für Probetraining, Einzeleintritte, Workshops und andere Veranstaltungen sind verbindlich und im Voraus zu bezahlen. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldung vergeben; ein Anspruch auf einen Platz besteht nicht. Workshops finden ab mindestens 4 Teilnehmerinnen statt. Wird die Mindestzahl nicht erreicht, kann TARA Zowa den Workshop bis 2 Wochen vor Beginn absagen; bereits bezahlte Beträge werden vollständig zurückerstattet. Bei Abmeldung oder Nichterscheinen zum Training oder Workshop bleibt der volle Preis geschuldet. Nach Absprache mit TARA Zowa kann eine Ersatzteilnehmerin gestellt werden.

8. Absagen und Änderungen durch TARA Zowa

TARA Zowa kann Trainings, Workshops oder Beratungen aus wichtigen Gründen absagen, z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit oder unvorhergesehenen Umständen. Absagen werden über das Buchungssystem bzw. direkt mitgeteilt; ohne Absage finden die Angebote wie angekündigt statt. Bei einer Absage durch TARA Zowa wird der Credit nicht belastet; bereits bezahlte Workshop- oder Beratungspreise werden für einen Ersatztermin angerechnet oder zurückerstattet.

TARA Zowa kann Angebote in Ausnahmefällen online oder hybrid durchführen; diese gelten als gleichwertig. Bleibt das Angebot wegen unvorhersehbarer Ereignisse länger als 21 Kalendertage ausgesetzt, wird die Gültigkeit von Credit-Abos entsprechend verlängert. Stellt TARA Zowa das Angebot dauerhaft ein, sodass eine Verlängerung nicht möglich ist, wird der nicht bezogene Anteil anteilsmässig zurückerstattet; im Übrigen ist eine Rückzahlung ausgeschlossen.

9. Orte, Zeiten, Ferien und Feiertage

Die Angebote finden in Luzern, Horw oder Kriens statt, sofern nichts anderes vereinbart ist. TARA Zowa kann Trainingszeiten, -orte und Trainerinnen anpassen. TARA Zowa kann bei Bedarf im Sommer und im Winter je bis zu zwei Wochen Ferienpause machen oder das Training in dieser Zeit mit reduziertem Angebot weiterführen. An den gesetzlichen Feiertagen des Kantons Luzern findet kein Training statt. Massgebend ist die Anzeige im Buchungssystem. Solche geringfügigen Anpassungen berechtigen nicht zur ausserordentlichen Kündigung oder Preisreduktion. Wird das Angebot wesentlich eingeschränkt (z.B. wenn ein Programm ganz wegfällt oder dauerhaft ausserhalb der Region Luzern stattfindet), kann die Kundin auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen und erhält den nicht bezogenen Anteil anteilsmässig zurück.

10. Time-Stopp

Kann ein Credit-Abo wegen Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft während mindestens 28 aufeinanderfolgenden Kalendertagen nicht genutzt werden, wird die Gültigkeit gegen Arztzeugnis für diese Dauer unterbrochen, höchstens während 9 Monaten. Das Arztzeugnis muss nur die Trainingsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer bestätigen, keine Diagnose.

Der Time-Stopp ist innert 14 Tagen ab Beginn der Krankheit bzw. ab dem Unfall schriftlich zu beantragen; er gilt rückwirkend ab dem Datum, ab dem das Arztzeugnis die Trainingsunfähigkeit bestätigt. War die Kundin ohne eigenes Verschulden an einer rechtzeitigen Meldung gehindert, beginnt die Frist, sobald die Meldung wieder möglich ist; bei verspäteter Meldung gilt der Time-Stopp ab Eingang der Meldung. Nimmt die Kundin während des Time-Stopps an einem Training teil, endet dieser sofort. Bei missbräuchlicher Inanspruchnahme kann TARA Zowa den Vertrag fristlos auflösen; es gilt die Abrechnung gemäss Ziff. 13.

11. Gesundheit

Die Kundin trainiert im Rahmen ihrer persönlichen gesundheitlichen Voraussetzungen. Sie gibt trainingsrelevante gesundheitliche Einschränkungen (z.B. Verletzungen, Erkrankungen, Schwangerschaft) vor dem ersten Training bzw. der ersten Beratung an und aktualisiert diese Angaben. Bei Beschwerden pausiert sie und informiert die Trainerin. TARA Zowa kann die Teilnahme aus Sicherheitsgründen verweigern oder von einer ärztlichen Bestätigung abhängig machen. Beratungen von TARA Therapy ersetzen keine ärztliche Diagnose oder Behandlung.

12. Haftung und Versicherung

Jede sportliche Betätigung birgt Risiken; Boxen ist eine Kontaktsportart mit erhöhtem Verletzungsrisiko. TARA Zowa sowie ihre Trainerinnen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig; die zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten. Hat die Kundin einen Schaden mitverursacht, insbesondere durch unvollständige oder unrichtige Gesundheitsangaben oder das Nichtbefolgen von Anweisungen, wird die Haftung nach den gesetzlichen Regeln (Art. 44 OR) herabgesetzt oder entfällt.

Versicherung ist Sache der Kundin. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände und Wertsachen übernimmt TARA Zowa keine Haftung.

13. Verhalten, Hausordnung und Ausrüstung

Den Anweisungen der Trainerinnen ist Folge zu leisten. Alle Teilnehmenden verhalten sich respektvoll; es gelten die Hausordnungen der jeweiligen Räumlichkeiten. Die Vorgaben zur Trainingsausrüstung ergeben sich aus dem Trainings- und Mitgliedschaftsvertrag. Für Schäden an Trainingsmaterial von TARA Zowa sowie für Verlust oder Beschädigung von Leihmaterial (z.B. Boxhandschuhe beim Probetraining) haftet die Kundin, soweit sie den Schaden verschuldet hat. Wiederholtes Nichtbefolgen von Anweisungen, Belästigung oder grobes Fehlverhalten berechtigen TARA Zowa zum Ausschluss und zur fristlosen Kündigung. Ausser in schweren Fällen (z.B. Belästigung oder Gefährdung anderer) erfolgt die Kündigung erst nach einer vorgängigen schriftlichen Abmahnung. Bei einer solchen Kündigung rechnet TARA Zowa die bezogenen Leistungen und offenen Beträge ab und erstattet den nicht bezogenen Anteil abzüglich einer Umtriebsentschädigung von CHF 100 zurück; weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten.

14. Foto- und Videoaufnahmen

TARA Zowa macht während Trainings und Workshops teilweise Foto- und Videoaufnahmen. Aufnahmen, auf denen die Kundin erkennbar ist, werden nur mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung veröffentlicht (Website und Social Media); bei Personen unter 18 Jahren ist die Einwilligung der gesetzlichen Vertretung erforderlich. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

15. Geistiges Eigentum

Alle Inhalte, Unterlagen, Trainingskonzepte und Marken von TARA Zowa sind geistiges Eigentum von TARA Zowa und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht verwendet, vervielfältigt oder weitergegeben werden.

16. Datenschutz

TARA Zowa bearbeitet Personendaten gemäss der Datenschutzerklärung auf www.tarazowa.ch. Die Kundin nimmt die Datenschutzerklärung mit dem Vertragsabschluss zur Kenntnis. TARA Zowa darf die E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Kundin für eigene Informationen und Angebote (z.B. Newsletter, neue Kurse, Workshops) verwenden. Die Kundin kann dem jederzeit widersprechen, z.B. über den Abmeldelink oder per E-Mail; eine Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.

17. Änderungen der AGB

TARA Zowa kann diese AGB anpassen. Änderungen der AGB werden auf www.tarazowa.ch veröffentlicht. Sie gelten nur für Verträge, die nach deren Inkrafttreten abgeschlossen werden. Laufende Credit-Abos bleiben bei der Fassung, die beim Kauf galt.

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Luzern, vorbehältlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände (insbesondere des Wohnsitzes der Kundin bei Konsumentenverträgen).

TARA Zowa · AGB Stand September 2026